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Atemschutzübungsstrecke

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Nach der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 7 Atemschutz sind Atemschutzgeräteträger verpflichtet mindestens einen Durchgang in einer Atemschutzübungsanlage pro Jahr zu absolvieren.

Damit dies auch von den Feuerwehren im Umkreis absolviert werden kann, steht den Feuerwehren unsere mit Übungs- und Überwachungstechnik ausgestattete Anlage zur Verfügung.

Eine speziell für Atemschutzgeräteträger angelegte Datenbank ermöglicht eine souveräne Abarbeitung an den Arbeitsmessgeräten, entsprechend des Lebensalters.

Neben dem Arbeitsraum, schließt sich eine in 2 Räume unterteilte Übungsstrecke an. In ihr kann durch speziell dafür konstruierte Lauf- und Kriechsysteme unter einsatznahen Bedingungen wie Hitze, Lichteffekten, Geräuschen sowie starker Rauch mittels einer Nebelmaschiene hautnah der Ernstfall trainiert werden.

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Weitere Möglichkeiten zur Ausbildung bieten eine speziell konstruierte Tankübungsanlage sowie eine Übungswand mit unter Druck stehenden Leitungen und Absperrschiebern.

Wärend die einzelnen Trupps sich in dieser Anlage befinden, wird wärend des gesamten Durchganges mit Ihnen über Infrarotkameras sowie Mikrofonen bzw. Handsprechfunkgeräten Kontakt gehalten.

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